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Fragen an Dr. Bernhard Zimmer, Kreisvorsitzender der Grünen im BGL

Die Redaktion hat Dr. Bartl Wimmer und Dr. Bernhard Zimmer über die Kontaktadresse des Grünen-Kreisverbandes angesprochen. Reaktion bisher keine.

  • Wie stehen Sie persönlich und die Kreis-Grünen zur Anwendung des Art. 161 (2), wonach Steigerungen dies Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, für die Allgemeinheit nutzbar zu machen sind in Hinblick auf die fraglichen Grundstücke des „Matulusgartens“, die sich im offensichtlich immer noch im Eigentum des Landkreises befinden?
  • Sind nach Ihrer Ansicht diese Kriterien auch für Grundstücksgeschäfte im südlichen Landkreis, beispielhaft das herausragende Grundstück des ehemaligen Hotel Geiger anzuwenden?
  • Wie vereinbart sich Ihre generelle und sehr massiv vertretene Ablehnung von landwirtschaftlich genutzten Boden für bauliche Entwicklung, wenn der Standort Ihres Wohnsitzes doch ebenfalls auf ehemaligem landwirtschaftlichen Grund liegt?
  • Wiederholt haben Sie auch die Anwendung von BavVerf Art. 161 (1) gefordert. Sehen Sie bei bestimmten Grundstücksgeschäften die Notwendigkeit von Enteignungen?

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