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Der Energieausweis – was ist das?

Seit dem 01. Juli 2009 muss für öffentliche Gebäude ein Energieausweis vorliegen. Im Gegensatz zu Wohngebäuden muss dieser Energieausweis in öffentlichen Gebäuden gut sichtbar ausgehangen werden.


Aus dem Bild oben gehen durchaus interessante Informationen hervor. Vorausgeschickt sei, dass es sich um ein größeres Bürogebäude in Norddeutschland handelt welches real existiert. Das Baujahr des Gebäudes ist 1978, somit direkt vergleichbar mit dem "Altbau-Bereich" des Landratsamtes Berchtesgadener Land. Die Baujahre der Wärmeerzeuger und der Klimaanlage sind mit den Jahren 1978 und 1996 angegeben.

Der Chef des Landkreises Berchtesgadener Land hat als einen Hauptgrund für den Abriss des bestehenden Gebäudes die "Tatsache" des "...wir heizen ja zum Fenster hinaus..." angegeben.

Betrachtet man nun den oben gezeigten Ausriss aus einem derartigen Energieausweis für ein Bürogebäude, das LRA BGL dürfte wohl ohne Diskussion in diese Kategorie fallen, so fallen doch einige Punkte als durchaus interessant auf.

Der Primärenergiebedarf und somit die "Gesamtenergieeffizienz" sieht für dieses Gebäude mit einem Verbrauch von 297,8 kWh/(m²·a) durchaus gut aus. Deutlich sichtbar an der Stellung des großen schwarzen Pfeils. Dies lässt also die Interpretation zu, dass das gegenständlichen Gebäude, wiewohl Baujahr 1978, einen erstaunlich guten Wert aufweist.

In Hinblick auf die Aussagen des Landrats in Hinblick auf die von ihm erwähnte "Fensterheizung" ist allerdings die Aufteilung des Energiebedarfs wesentlich interessanter.

Von der eingesetzten Primärenergie von 297,8  kWh/(m²·a) wird mit ca. 125  kWh/(m²·a) nur ein Anteil von ca. 42 % für die Heizung verbraucht.

Somit verteilen sich die restlichen 58 % der eingesetzten Primärenergie auf die Punkte:

Kühlung einschließlich Beleuchtung
Lüftung
Eingebaute Beleuchtung
Warmwasser

Dies sind alles Punkte, für die es heute durchaus machbare Lösungen gibt ohne gleich ein völlig intaktes Gebäude abreißen zu müssen.

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