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Sicherheitsrisiko im LRA BGL für Mitarbeiter?

In Ermangelung nachvollziehbarer Argumente FÜR einen Neubau wurden seitens des Landrats bei der Diskussion zur Beschlussfassung wohl auch erhebliche Sicherheitsbedenken für die Mitarbeiter des Hauses „angeführt“. 

Demzufolge müsse auch deshalb neu gebaut werden, weil trotz einer denkbaren Kernsanierung des bestehenden Gebäudes und der damit vorgegebenen Kubatur die vorgesehene Trennung von Laufwegen der „Kunden“ und der Mitarbeiter nicht möglich sei. Es sei zwar laut Landrat kein „Hochsicherheitstrakt“ geplant, allerdings hätten Gespräch im Vorfeld mit der Polizei ergeben, dass eine Trennung von Mitarbeiterbereichen und Besucherbereichen wünschenswert wäre. 

Landrat:

„Damit Mitarbeiter nicht alleine in einem geschlossenen Raum mit einem womöglich gewaltbereiten Bürger eingesperrt sind, werden die Begegnungsbereiche oft in einer Glasbauweise und mit einer Fluchttür gebaut. Das ist ein Beispiel, wie man Mitarbeiter besser schützen könne.“

Angeblich hätte es entsprechende Vorfälle gegeben. Wo derartige Vorfälle gewesen sein sollten und welche Qualität diese erreicht haben wurde vom Landrat nicht näher erläutert.

Wenn man diesen Redenbeitrag des Landrats in der öffentlichen Sitzung des Kreisrates näher betrachtet muss man annehmen, dass die Bürger des Berchtesgadener Landes durch den Landrat offensichtlich durchwegs als erhöht gewaltbereit eingestuft werden.

Wie sieht es woanders aus…

Amtsgericht Laufen

Hier ist am Haupteingang eine Zugangskontrolle mit Sicherheitsschleuse was wohl für ein Gerichtsgebäude nachvollziehbar ist.

Finanzamt Laufen

Hier gibt es am Eingang einen offenen Mitarbeiterbereich, der Rest des Amtsgebäudes ist wohl durch eine Glastüre abgetrennt, diese wird bei einem Sachbearbeitertermin wohl bei Bedarf für den Steuerbürger geöffnet. 

Landratsamt Berchtesgadener Land

Offensichtlich so hohe Gefährdungsstufe für Mitarbeiter, dass der Landrat offensichtlich umfassend um die körperliche Unversehrtheit seiner Mitarbeiter fürchtet. Deshalb Vorschlag der Trennung von Besucher- und Mitarbeiterströmen. Dies führt wohl in Konsequenz dazu, dass wohl doppelte Flure und doppelte Treppenhäuser notwendig sind um die laut Landrat wohl so gewaltbereiten Bürger ohne Mitarbeiterkontakt in die in der Planung wohl vorgesehenen Glaskäfige mit Fluchttüre für die Mitarbeiter bringen zu können.

Ja geht’s noch Herr Landrat???

Wenigstens ein Kreisrat hat dagegen gehalten mit dem Hinweis, eine absolute Sicherheit werde es nie geben. Diese gibt es auch nicht für den Dachdecker und andere nette  Berufe – trotz allem erdenklichen vorbeugenden Unfallschutz. So traurig es ist, gelegentlich fällt immer mal einer runter. 

Und anzunehmen dürfte doch wohl sein, dass ein Bürger der sich durch die von ihm bezahlten und in Pension dann alimentierten Beamten korrekt behandelt fühlt wohl eher nicht zu Gewalt neigen wird.

Allerdings zeigt auch dieses krampfhaft an den Haaren herbeigezogene „Argument“, dass dem Landrat jedes noch so dämliche Mittel recht ist, um pro Neubau argumentieren zu können.

Wie abgehoben muss man sein um derartig zu argumentieren?

 

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