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Landratsamt – Sanierung für ein Vermögen?

Wie bringt man ein nicht nachvollziehbares Vorhaben durch?

Angesichts der gewaltigen Summe die hier ausgegeben werden wird muss erlaubt sein, die Entscheidungsfindung zu hinterfragen. Nur weil hier ein vermeintlich korrektes Beschlussverfahren als Begründung angeführt wird muss der Beschluss noch lange nicht richtig und vor allem für den Bürger und Finanzier nachvollziehbar sein.

Erkundigt man sich etwas über die „Entscheidungsfindung“ so wird man schnell mit „verwaltungstechnischen Vorgängen“ konfrontiert die gemeinhin von Mandatsträgern als „korrekt“ beschrieben werden.Da kommt ein erstes „Büro“ von einer Sanierung für ca. 20-21 Millionen Euro auf nochmaliges „Nachbohren“ auf Kosten von ca. 28 Millionen Euro. Da hier immer noch nicht der wohl von einem kleinen, interessierten Kreisen „gewünschte“ Neubau auf dem Plan steht, beschäftigt man ein weiteres „Büro“ mit der Beurteilung der „Vorschläge“ und der daraus folgenden Kostenschätzung durch das erste „Büro“.

Beurteilung es ersten Entwurfs durch ein Konkurrenzbüro?

Der gemeine  Bürger möchte doch wohl annehmen, dass durch eine Behörde bei Fragestellungen zu möglichen Fehlern in einem Planungsvorschlag durch ein externes Planungs-Büro, doch wohl unabhängige Fachleute zwecks Begutachtung eines Sanierungsvorschlags für ca. 20 – 21 und dann ca. 28 Millionen Euro beigezogen werden. Dem ist wohl leider nicht so. Kein Bürger würde wohl sein eigenes Geld auf diese Art und Weise ausgeben. Es ist ja auch sein eigenes.

Wie man hören kann, wurde in Bezug auf die „ehemals“ beabsichtigte Sanierung des Verwaltungsgebäudes des Landratsamtes BGL wegen des wohl nicht passenden Ergebnisses ein weiteres Büro mit der Prüfung der ersten Vorschläge beauftragt. Soweit bekannt, war dieses Büro wohl nicht unabhängig und gutachterlich tätig sondern hatte wohl den Auftrag, beim Konkurrenten mögliche Fehler in dessen Vorschlägen zu suchen und zu finden. 

Fehler gefunden?

Wie man aus entsprechenden Kreisen erfahren kann, wurde ein derartiger Fehler dann wohl wie gewünscht aufgedeckt. Es soll sich dem Vernehmen nach um eine nicht angesetzte „Deckungslücke“ von wohl 10 % der Bausumme für mögliche bzw. erwartbare und daher einzukalkulierende Preissteigerungen handeln. 

Lässt man die Größenordnung außer Acht kann man sich bezogen auf die Methodik dem Gedanken an BER, Elbphilharmonie oder Stuttgart21 nicht entziehen. Auch dort kam und kommt es ja in schöner deutscher Regelmäßigkeit zu exorbitant hohen „Preissteigerungen“ die angeblich vorher keiner „auf dem Plan hatte“. Der Bürger bezahlt dann schon.

Argumentation „pro Neubau“

Von der Verwaltung wurde nun wohl wie folgt argumentiert: 

Erst von 20-21 auf 28 Millionen…wegen eines angeblich fehlenden Rechnungspostens auf dann fast 31 Millionen. Dann folgen wird doch bitte gleich dem Vorschlag des zweiten Büros welches in Konkurrenzsituation zum ersten Büro diesen „Fehler“ aufzeigte und nehmen deren Vorschlag an, weil 37,5 Millionen Euro an Bürgergeld dann auch schon „wurscht“ sind.

Weitere „Kostenfragen“

Da die genannten 37,5 Millionen Euro ja in der Presse und somit für den Bürger als Neubaukosten ausgewiesen werden stellt sich natürlich die Frage, ob in dieser Zahl auch schon die prognostizierten 1,2 Millionen Euro für den Abriss und die Entsorgung des laut eigenem Energieausweises energetisch durchaus intakten derzeit voll genutzten Verwaltungsgebäudes enthalten sind.

Ferner stellt sich die Frage, ob in diesen 37,5 Millionen Euro auch erwartbare Finanzierungskosten enthalten sind.

Nicht nur private Bauherren und Immobilienkäufer setzen ja aktuell auf niedrigste Finanzierungskosten. Diese niedrigen Zinsen sind wohl für jeden ersichtlich ausschließlich dem Handeln der EZB zu verdanken. Man könnte auch ganz unverblümt feststellen, hier wird eine „Blase“ künstlich aufgeblasen bis diese irgendwann platzen wird. Es wäre ja nicht die erste Immobilienblase. Anschließend ist der Katzenjammer doch riesengroß, da man feststellt, dass der doch tatsächlich sehr niedrige Zins in keiner Weise die irreale Preissteigerung im Bau- und Immobilienbereich auffangen kann. Allgemein bekannt ist ja, dass die Immobilienpreise in Relation zur Zinshöhe jede „Bodenhaftung“ verloren haben. Anders gesagt, man kann zwar für sehr geringe Zinsen finanzieren, dafür ist der aufgerufene Preis pro Immobilie „genaugenommen“ viel zu hoch. Wie also sieht die Finanzierung der aufgerufenen Bausumme von 37,5 Millionen Euro in der Zeit der Bauphase aus? Sind hier Zinskosten, diese steigen ja derzeit zwar auf niedrigem Niveau, aber sie steigen, bereits eingerechnet? Oder braucht es dann den Rechnungshof welcher dann feststellt, dass auch zweite Büro einen Rechnungsposten „vergessen hat“. 

Baupreise

Verfolgt man die Wirtschaftsseiten guter Zeitungen ein klein wenig, kann man feststellen, dass die Bauherren aufgrund der Baukonjunktur derzeit auf einen praktisch leergefegten Markt an Baufirmen und Handwerkern treffen. Diese sind von A-Z praktisch ausgebucht und können sich im Regelfall den Auftrag den sie annehmen nach eigenem Gutdünken aussuchen. 

Ein altbekanntes Problem in derartigen Marktphasen ist, dass am Bau tätige Unternehmen nach Möglichkeit einen Auftraggeber bevorzugen, der auch zeitnah seine Rechnungen bezahlt. Und altbekannt ist, dass der Staat in welcher Form er auch immer als Auftraggeber auftritt, nicht den Ruf genießt, seine Rechnungen schnell zu bezahlen. Ganz im Gegenteil. Die öffentliche Hand lässt schon gerne Mal einen Betrieb am ausgestreckten Arm „verhungern“. Wie dieser sein Personal bezahlen soll ist ja nicht das Problem irgendeiner Verwaltung.

Kommt also die „alte“ Angebotstechnik wieder zur Nutzung. Falls man überhaupt aus o.g. Gründen an einer öffentlichen Ausschreibung teilnimmt, geht man mit extrem hohen Preisen „ins Rennen“. Gemeinhin eher in der Absicht, an der Ausschreibung teilzunehmen um für „schlechtere Zeiten“ auf der Ausschreibungsliste zu stehen, aber gleichzeitig sooo teuer zu sein, dass nach normalen Ermessen der Krug des öffentlichen Auftrags an der Firma vorbeigeht zu einem anderen „Opfer“. 

Schlimmstenfalls bleibt halt ein Auftrag zu Preisen hängen in denen schon das „Schmerzensgeld“ für einen Auftrag der öffentlichen Hand eingepreist ist.

Fazit

Lässt man sich dieses Bauvorhaben auf der Zunge zergehen so verursacht es beim Zahler, nämlich dem Landkreisbürger, wohl massive Bauchschmerzen. Es ist schon jetzt abzusehen, dass die genannte Zahl von 37,5 Millionen Euro eine Zahl ist, welche aufgrund der derzeitigen Entwicklung nicht ansatzweise zu halten sein wird. Gleichzeitig manövriert man sich mit dieser unnötig hohen Ausgabe auch in eine Situation der finanziellen Unbeweglichkeit. Sollte es bei den Krankenhäusern wieder zu einem Engpass kommen, wird es dann wohl zwingend zu Hausschließungen kommen müssen. 

Aber eben für die Krankenhäuser hat der Kreisrat ja den beeindruckend hohen Betrag von 1 Million Euro aufs Sparbuch gelegt. Wobei man bezüglich der Krankenhäuser wohl jeder Landkreisbürger einen kennt der sagt: „…krank wern derfsd im Berchdsgodna Land nimma….des kunnde s’Lebm kosdn…“

 

 

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