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Stadt Freilassing – „Die Richtigstellung“

Liest man die sogenannte Richtigstellung der Stadtverwaltung Freilassing, und nähme man diesen Text für voll, könnte man meinen man wäre in einer gänzlich anderen Veranstaltung gewesen.

https://www.freilassing.de/aktuelles/artikel/richtigstellung/

Wer als geneigter Beobachter in der Sitzung war konnte mitbekommen, dass die eindeutige Mehrheit der Räte von der Vorgehensweise der Stadtverwaltung bescheiden ausgedrückt, nicht ansatzweise angetan war. Der Verfasser dieser „Richtigstellung“ war wohl in einer anderen Sitzung. Die Mehrheit des Stadtrates hat in äußerst eindrucksvoller Weise dem Bauvorhaben wie es beantragt ist eine klare und unzweideutige Abfuhr erteilt. 

Was dem Investor mit auf den Weg gegeben wurde war eine GFZ von 0,5 bis maximal 0,6 bei einer vom LRA BGL erwarteten und auch „verkauften“ GFZ von 1,0.

Zudem wurde eindeutig der Aufstellung eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ widersprochen. Es wurde durch den Stadtrat klar und unmißverständlich der Auftrag an die Stadtverwaltung erteilt, einen entsprechenden qualifizierten Bebauungsplan in Verbindung mit einer Veränderungssperre zur nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. 

Nicht bestritten wurde die Notwendigkeit von Wohnraum, klar bestritten wurde, dass dieser Wohnraum an der Matulusstrasse entstehen MÜSSE. Ganz klar wurde darauf hingewiesen, dass es in Freilassing wesentlich besser geeignete Flächen geben würde. 

Auch die Äußerung der Stadtverwaltung, es läge kein Widerspruch zum ISEK vor ist schlicht die Unwahrheit und kommt durch ständige Wiederholung der Wahrheit nicht näher.

In der Richtigstellung der Stadtverwaltung wird auch auf die GFZ (Geschossflächenzahl) von 1,0 eingegangen. Es wird auf eine angebliche Verwechslung mit der GRZ (Grundflächenzahl) von 1,0 hingewiesen.

Hier versucht man schlicht und einfach, den normalen Bürger wieder mal ein klein wenig für dumm zu verkaufen…

Bei einer angenommenen Grundfläche von 10.000 m² ergeben sich folgende Zahlen:

  1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2
GFZ 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000
„Grünfläche“ 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000

Bei einer beispielhaften, ausschließlich ebenerdigen Bebauung würde sich obiges Verhältnis von Versiegelung zu grüner Fläche ergeben. 

Hier kommt dann die GRZ, die Grundflächenanzahl „ins Spiel“. Diese Zahl besagt dann, wieviel der vorhandenen Fläche maximal versiegelt werden darf. Ein Investor wird, für jeden verständlich und nachvollziehbar das zwingende Interesse haben, dieses „Verhältnisspiel“ zu seinen maximalen Gunsten auszuschöpfen, hier hat dies wohl auch der Verkäufer des Grundstücks, denn je größer sich beide Verhältniszahlen entwickeln des höher der zu realisierende Gewinn. 

Was bedeutet nun die vage Äußerung der Stadtverwaltung, dass die GRZ „deutlich unter 1,0“ liegen würde?

Fakt ist, dass der Bürgermeister dieser Stadt bereits vor seiner ersten Wahl mit seinem wahrhaftigen Versprechen, nach seiner Wahl zum Bürgermeister würde er auch ein Freilassinger Bürger werden, frontal und mit Anlauf angelogen hat.

Warum sollte man ihm jetzt glauben, dass hier eine GRZ deutlich unter 1,0 liegen sollte?

 

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