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Strabs – die Strassenausbaubeitragssatzung und der Gleichbehandlungsgrundsatz…

Die sogenannte „Strabs“, ausgeschrieben „Straßenausbaubeitragssatzung“, sorgt in schöner Regelmäßigkeit für massiven Ärger im Lande. Und dies aus sehr gutem Grund. 

Im Artikel 3 (1) des Grundgesetzes steht (eigentlich) absolut unzweideutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Nur scheint es so, dass die Menschen hier in dieser bayerischen Ecke von Gemeinde zu Gemeinde betrachtet dann noch nicht ganz so „gleich“ sind. 

In Freilassing wird dieses „Finanzierungsinstrument“ schon seit Jahrzehnten angewandt. In Saaldorf-Surheim nicht, in Piding wurde sie erst beschlossen aber nicht angewandt, in Bad Reichenhall wurde die Strabs im Herbst beschlossen und im Frühjahr wieder abgeschafft…diese Aufzählung ließe sich vermutlich ewig fortsetzen. 

Und wenn die Stimmkreisabgeordnete bei einer CSU-Versammlung der Meinung ist, es wäre „emotionsgeladene Politik“, gegen diese „Straßenausbaubeitragssatzung“ zu sein, dann hat sie sogar Recht. Wobei emotionsgeladene Politik beim Bürger wohl wesentlich besser ankommt als eiskalt exekutierte CSU-Politik wie z.B. die Glyphosath-Entscheidung ihres Parteifreundes in Berlin.

Ebenso ist es berechtigterweise hochemotional, sich gegen eklatante Ungleichbehandlung zu stellen.

Ebenso ist es berechtigterweise hochemotional, sich gegen existenzgefährdende Zahlungen zu stellen, Zahlungen für erstmalige Herstellung von Straßen, die seit dutzenden von Jahren existieren und von JEDEM benutzt werden. Straßen, die man als Bauherr mit der Zahlung der Erschließungsbeiträge für die Bau-Grundstücke oder Jahrzehnte später als Immobilien-Käufer längst als erledigt wähnt. Ausbaubeiträge können von wenigen tausend Euro bis zu hohen fünf- oder sechsstelligen Beträgen reichen. Dies kann sogar gemeinhin „gut dastehende“ Existenzen an deren Rand bringen.

Ebenso ist es hochemotional, wenn sich rausstellt, dass bei Ausbaumaßnahmen z.B die Deutsche Bahn beim Verkauf von ein paar benötigten Quadratmetern horrende Preise von einer Kommune verlangt und bezahlt bekommt, der „normale“ Bürger auf der anderen Straßenseite im Gegensatz dazu aber mit ein paar Euros „abgefunden“ wird.

Ebenso ist es berechtigterweise hochemotional, sich gegen juristische Feinheiten wehren zu müssen mit denen so mancher Bürgermeister längst hergestellte Straßen juristisch als nicht existent erklärt um dieLeistungsbilanz seiner sonst an „Highlights“ möglicherweise sehr armen „Dienstzeit“ zu schönen.

Ebenso ist es berechtigterweise hochemotional, sich gegen völlig unsinnige Planungen von Stadtverwaltungen zu wehren, die ja (bisher) genau wussten, dass die Stadt als Planer und Auftraggeber nur einen Bruchteil der hauseigenen Bauwünsche finanzieren muss und im Gegensatz zum Anlieger somit auch kein Kostenbewusstsein entwickeln. 

Ebenso hochemotional ist, wenn hochbezahlte Berufspolitiker wie z.B. ein niederbayerischer Partei-Kollege unserer Stimmkreisabgeordneten dann noch zum Besten gibt, dass er nach einer möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen befürchte, dass die Bürger dann Luxus-Ausführungen für ihre Straßen von der jeweiligen Kommune verlangen würden. Hier ist die Inkompetenz so hoch anzusetzen dass eine derartige Äußerung keines Kommentars würdig ist.

Gleichbehandlung

Warum ist dieses Thema denn so aufgeladen? Hat sich hierzu innerhalb der CSU schon mal jemand ernsthafte Gedanken darüber gemacht? Wohl kaum! „Mia san mia, und mia ham de absolute Mehrheit! Aus!“

Die obige Aufzählung der Kommunen betrifft vier an der Zahl die lediglich ein paar Kilometer auseinanderliegen, Saaldorf-Surheim und Freilassing haben eine gemeinsame Grenze wie auch Piding und Bad Reichenhall. Unterschiedlich war bisher nur, wie die jeweilige Kommune ihre Bürger „behandelt“. 

In Freilassing wird dieser „Straßenausbaubeitrag“ bis dato ohne mit der Wimper zu zucken und mit aller Verwaltungsmacht eingetrieben. Straßen wie z.B. die Richard-Strauss-Strasse werden solange nicht fachgerecht repariert, bis diese so dermaßen marode sind, dass sie nach der „Strabs“ wiederhergestellt werden können. Zum aller größten Teil auf dem finanziellen Rücken der Bürger.

Völlig egal ist, dass nicht nur die Anlieger eine Straße nutzen, sondern jeder erdenkliche Verkehrsteilnehmer. Nicht bekannt ist z.B. für Freilassing, ob es hier Sack-Straßen im Privateigentum der jeweiligen Anlieger gibt, die sich dann selbst um die Instandhaltung zu kümmern haben.

Hochemotional ist halt nun mal, als Anlieger nach Jahrzehnten zu 90 Prozent die angebliche erstmalige Herstellung von Straßen zahlen zu müssen auf denen dann z.B. städtische Gebäude wie Kindergärten angefahren werden.

Gleichbehandlung gibt es nicht!

Es entspricht schlicht nicht dem normalen Gerechtigkeitsgefühl, dass z.B. in Freilassing der Anlieger südlich der alten B 20 zahlen muss, der Anlieger nördlich der selben Straße aber nicht. 

Und deshalb ist es höchste Zeit, dieses Willkür-Instrument abzuschaffen. Denn nur in relativ wenigen Kommunen kommt es überhaupt zur Anwendung. Also: Weg damit! 

Alternativen? Oder doch „never change a running system?

Schon lange ist bekannt, dass die regelmäßige Deckensanierung durch abfräsen und Neuteerung der oberen Schicht wesentlich günstiger für die kommunalen Haushalte ist, aber warum auch immer, es scheint Bürgermeister und Verwaltungen nicht zu interessieren. 

 

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